Feuerlöscher Pflicht – Privat und im Gewerbe

Pflicht von Feuerlöschern, bislang nur in Arbeitsstätten

Feuerlöscher Pflicht
Bislang gibt es noch keine Feuerlöscher Pflicht in Deutschland. Eine Anschaffung als Ergänzung zu einem Rauchmelder ist jedoch wichtig und empfohlen.

Ein Brand entwickelt sich schnell, unerwartet und kann jederzeit ausbrechen. In einem Privathaushalt gibt es immer mehr elektrische Geräte und daher ist es nicht verwunderlich, dass mittlerweile mehr als 25% aller Brände durch diese Geräteklasse verursacht werden. Aber nicht nur die Elektrik führt zu häufigen Bränden, auch Brände in der Küche oder Unachtsamkeit gehören zu den häufigsten Brandursachen. Ein Rauchmelder gehört in Privathaushalten mittlerweile zur Standardausstattung, denn hier hat der Gesetzgeber mit Ausnahme von Berlin mittlerweile in allen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht eingeführt. Für Feuerlöscher gibt es diese Pflicht in Privathaushalten leider noch nicht. Fakt ist aber: Auch ein Feuerlöscher rettet Leben und ist eine wichtige Ergänzung zum Rauchmelder. Während Sie von einem Rauchmelder frühzeitig gewarnt werden, besteht die Möglichkeit mit einem Feuerlöscher den Entstehungsbrand schnell zu löschen oder auch den Fluchtweg sicher zu verlassen. In Arbeitsstätten gehört ein Feuerlöscher zur Pflichtausstattung, dies ist gesetzlich geregelt. Im Privatbereich gibt es jedoch bislang keine Feuerlöscher Pflicht. Nähere Informationen finden Sie hierzu in diesem Artikel.

Feuerlöscher Pflicht bei Gas- oder Ölheizung?

Während früher bei Heizräumen noch ein Feuerlöscher vorgeschrieben war, ist die Feuerlöscher Pflicht mittlerweile entfallen. Informationen hierzu findet man in der Feuerungsverordnung (FeuV) der jeweiligen Bundesländer
Beispielsweise fand sich in der damaligen Feuerungsverordnung des Bundeslands Hessen vom 21. Juni 1977 folgende Textpassage:

  • In der Nähe des Heizraumes müssen für die Brandklassen A, B und C geeignete Feuerlöscher mit mindestens 6 kg Löschmittelinhalt in ausreichender Zahl griffbereit vorhanden sein.

In den neuen Feuerungsverordnungen gibt es keinen Hinweis mehr auf eine Feuerlöscher Pflicht, sondern nur noch bauliche Regelungen. Bitte beachten Sie, dass diese Angaben nur eine Recherche unsererseits darstellt und nicht rechtsverbindlich ist. Trotzdem das die Feuerlöscherpflicht entfallen ist, ist eine Anschaffung sinnvoll. Klären Sie z. B. ob in Ihrer alten Versicherungspolice ein Hinweis auf eine Austattung mit einem Feuerlöscher vermerkt ist, ansonsten könnten im Schadensfall Minderungen bei der Schadenersatzleistung auf Sie zukommen. Ob dies jedoch noch der heutigen Gesetzeslage entspricht und solche Klauseln mittlerweile unwirksam sind, müssten Gerichte klären. Aktuelle Urteile hierzu sind uns nicht bekannt. Sollten Sie einen Feuerlöscher für eine Ölheizung kaufen, ist die Anschaffung eines ABC-Feuerlöschers sinnvoll. Beachten Sie aber, dass wir einen Einsatz nur im Keller empfehlen, für den Wohnbereich ist aufgrund des deutlich geringen Löschmittelschadens ein Schaumlöscher die richtige Wahl. Entsprechend qualitativ hochwertige Feuerlöscher finden Sie auf der Startseite: –> Feuerlöscher <—

Pflicht im Gewerbe, Handel und der Verwaltung

Anders als im Privatbereich sind in allen Arbeitsstätten Feuerlöscher gesetzlich vorgeschrieben. Geregelt wird dies in der Arbeitsstättenverordnung, die Anforderungen für Arbeitsstätten vorgibt. Die genauen Anforderungen können Sie in der ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände” nachlesen, die hier zu finden ist. Je nach Grundfläche des Gebäudes und Höhe der Brandgefährdung ist eine gewisse Anzahl an Feuerlöschern bzw. genauer gesagt an Löschmitteleinheiten vorgeschrieben. Weitere Details finden Sie dazu auch im Beitrag Löschleistung und Löscheinheiten bei Feuerlöschern.

Versicherung ersetzt in der Regel im Brandfall die Kosten für einen Feuerlöscher

Eine Pflicht für Feuerlöscher gibt es in Privathaushalten nicht, trotzdem ist eine Anschaffung wichtig und sinnvoll. Immerhin ersetzen Ihnen in der Regel die Versicherungen bei einem Brandfall die Neubefüllung oder Wiederanschaffung eines Feuerlöschers. Dies wird damit begründet, dass durch den Einsatz des Löschers eine weitere Ausbreitung des Brandes verhindert wird und somit ein geringerer Brandschaden eingetreten ist. Das gleiche gilt natürlich auch für einen Feuerlöscher im Auto, der in einigen EU Ländern bereits vorgeschrieben ist.

Feuerlöscher im Auto – in einigen EU-Ländern Pflicht

Sollten Sie öfters eine Urlaubsreise mit Ihrem Auto im Ausland planen, gilt  in manchen EU Ländern ebenfalls eine Mitführpflicht eines Feuerlöschers. Nach unserer Recherche ist in folgenden Ländern ein Feuerlöscher im Auto Pflicht:

  • Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Montenegro, Rumänien, Russland und in der Türkei.
  • Belgien, Island und Polen (bei Landeszulassung und Mietwagen)
  • Schweden, Dänemark, Norwegen und Ungern (Feuerlöscher empfohlen, aber keine Strafe bei Missachtung)

Empfehlenswert ist hier ein spezieller Autofeuerlöscher. Diese sind frostbeständig (meist Pulverfeuerlöscher) und eignen sich somit auch für unterwegs. Eine Übersicht an empfehlenswerten Autofeuerlöschern haben wir Ihnen hier zusammengestellt: Feuerlöscher im Auto

Keine Pflicht, aber eine wichtige Anschaffung

<< zu den Feuerlöschern >>

Auch wenn es für Privatpersonen keine Feuerlöscher Pflicht gibt, lohnt sich eine Anschaffung. In einem Haushalt gibt es sehr viele Brandgefahren, wie die Elektrizität, die Küche oder auch einfach Unachtsamkeit. Ein Brand breitet sich sehr schnell aus und wenn der Rauchmelder Alarm schlägt, haben Sie noch gute Chancen den Brand in der Entstehung zu löschen. Ohne Feuerlöscher haben Sie kaum eine Chance und müssen sich auf die Feuerwehr verlassen, die einige Minuten bis zum Eintreffen am Einsatzort benötigt. Der Schaden kann innerhalb von wenigen Minuten mehrere Tausend Euro betragen. Empfehlenswerte Feuerlöscher wie z.B. den Neuruppin S 6 SKP eco finden Sie auf der Startseite.

13 Gedanken zu „Feuerlöscher Pflicht – Privat und im Gewerbe

  • 17. Januar 2019 um 8:40 Uhr
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    Sehr geehrte Damen und Herren,
    sind Feuerlöscher in den Trauerhallen Pflicht?
    In der Trauerhalle befindet sich keine Heizung.
    Mit freundlichen Grüßen
    S. Hiller
    Friedhofsverwaltung

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    • 24. Januar 2019 um 16:52 Uhr
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      Sehr geehrte Frau Hiller,

      leider können wir Ihnen keine rechtlich verbindliche Antwort geben. Da es ja indirekt um ein öffentliches Gebäude mit Besuchern handelt, vermuten wir ja. Die Friedhofsverwaltung sollte der Gemeinde bzw. Stadt angegliedert sein. Hier empfehlen wir Ihnen den zuständigen Brandschutzberater vor Ort zu kontaktieren. Dort sollten Sie eine verbindliche Antwort erhalten.

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  • 7. Februar 2019 um 12:22 Uhr
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    Meine Nachbarn hatten vor kurzen einen Brand in ihrem Haus. Das hat mich nachdenklich gemacht, ob ich in meinen Haushalt einen Feuerlöscher haben möchte. Es lohnt sich wirklich darüber nachzudenken weil einen Schade von mehreren Tausend Euro zu haben möchte ich natürlich nicht.

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  • 11. Februar 2019 um 15:36 Uhr
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    Wir haben eine neue Gasheizung im Keller, meine Frage, sind wir verpflichtet einen
    Feuerloescher bereit zu halten?

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    • 14. Februar 2019 um 15:17 Uhr
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      In Deutschland gibt es aktuell keine Pflicht einen Feuerlöscher bereitzuhalten (s. Artikel oben). Ein Gasleck werden Sie sicherlich nicht mit einem Feuerlöscher bekämpfen. Entzündet sich ausströmendes Gas, kommt es meist zu einer Explosion, da hilft leider ein Feuerlöscher wenig. Sie sollen jedoch Vorsorge ergreifen und z.B. einen Gasmelder installieren. Ebenfalls nie schaden kann ein Löschgerät, auch wenn es keine Pflicht ist 🙂

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  • 26. April 2019 um 10:15 Uhr
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    Vielen Dank für den Tipp, dass ein ABC-Feuerlöscher am besten für eine Ölheizung geeignet ist. Wir werden nächste Woche endlich in unser neu gekauften Haus mit Ölheizung einziehen. Ich möchte schon für genug Sicherheit sorgen, deswegen werde ich einen Feuerlöscher kaufen, ganz unabhängig davon, ob es vorgeschrieben ist oder nicht.

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  • 11. Juni 2019 um 11:05 Uhr
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    Ich bin Neugründer eines Unternehmens und beabsichtige eine Bürofläche von 160qm in München anzumieten. Meine Frage hierzu: Besteht grundsätzlich eine Pflicht für Feuerlöscher in einem Büro? Wie viele Feuerlöscher müssen auf einer Fläche von 160qm installiert werden? Wo müssen Feuerlöscher angebracht werden?

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    • 11. Juni 2019 um 22:16 Uhr
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      Hallo Herr Syska,

      im gewerblichen Bereich sind Feuerlöscher Pflicht, auch bei einer Bürofläche. Die Anzahl der erforderlichen Löscheinheiten ergeben sich aus der ASR A2.2, die Sie im Internet finden können. Hier gibt es ein gutes Berechnungsmodul: https://app.bvfa.de/

      Je nach Anzahl der geforderten Löscheinheiten finden Sie dann einen oder mehrere passende Feuerlöscher auf unserer Webseite. Rechtlich verbindliche Auskünfte können wir Ihnen leider nicht erteilen, hier müssten Sie sich an einen Brandschutzdienstleister vor Ort wenden. Wenn Sie alle Beiträge aber sorgfältig durchlesen, sollte dies sicherlich auch alleine machbar sein.

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  • 19. November 2019 um 14:50 Uhr
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    Ich finde es gut, dass es eine Feuerlöscher-Pflicht gibt. Mittlerweile gibt es im jedem Büro einen Beauftragten, der wissen sollte wie man diese benutzt. Ich muss sagen, dass ich über die Bedienung keine Ahnung habe aber ich schätze das ist auch nicht so schwer.

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  • 15. Juni 2021 um 23:31 Uhr
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    Wir Haben eine Öffentliche Tiefgarage mit 30 Stellplätzen wieviele Löscher müssen da Installiert sein es gibt 2 Ausgänge und einen Notausgang

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    • 3. Juli 2021 um 21:29 Uhr
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      Hallo Herr Thuner,

      wir würden Ihnen empfehlen, dies mit der zuständigen Brandschutzbehörde (vermutlich im Landratsamt) zu klären. Diese sollten Ihnen die gesetzlichen Bestimmungen erläutern können. Eine grundsätzliche Pflicht ist uns nicht bekannt, aber Feuerlöscher sind sehr zu empfehlen.

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  • 20. Juli 2022 um 8:13 Uhr
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    Ist ein Feuerlöscher in eine Ferienwohnung die vermietet wird eine Verplichting?

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    • 28. Juli 2022 um 21:39 Uhr
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      In Ferienwohnungen oder Ferienhäusern mit weniger als 12 Betten gelten zunächst die Regelungen, die auch für private Wohnräume gelten. So zumindest die Informationen, die wir dazu gefunden haben. An Ihrer Stelle würde ich hier aber gar nicht groß überlegen, sondern im Sinne Ihrer Kunden einen besonderen Service bieten und für deren Sicherheit sorgen.

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