Prüfung Feuerlöscher

Wie oft muss ein Feuerlöscher geprüft werden?

Fachmann bei der Prfung eines Feuerlschers
Eine regelmäßige Prüfung des Feuerlöschers ist wichtig

Eine Verordnung, in der allgemeine Prüffristen definiert sind, gibt es nicht. Als Anhaltspunkt über Prüffristen dient die entsprechende Normung, die bei tragbaren Feuerlöschern eine Prüfung spätestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen vorsieht. Daraus ergibt sich, dass ohne Prüfung theoretisch nach zwei Jahren keine Gewähr mehr auf die Einsatzfähigkeit des Feuerlöschers besteht. Dauerdrucklöscher unterliegen nach §16 Betriebssicherheitsverordnung nach 5 Jahren einer Inneren Prüfung und nach 10 Jahren einer Festigkeitsprüfung. Diese Prüfung ist teuer und daher oftmals unrentabel. Für die meisten Personen lohnt sich spätestens hier eine Neuanschaffung. Unfälle z.B. durch das Zerplatzen von Behältern können schwere Verletzungen verursachen. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass unter bestimmten Umständen oder aufgrund Bundes- und landesrechtlichen Vorschriften andere Prüffristen und Vorgaben existieren können. Ebenso sollte eine jährliche Kontrolle durchgeführt werden, falls der Feuerlöscher nicht normalen Witterungsverhältnissen ausgesetzt ist (keine Feuchtigkeit, keine Hitze oder Kälte, keine Erschütterungen).

 

Wo lässt sich der Feuerlöscher prüfen?

Früher war es oft üblich, den Feuerlöscher bei einer Sammelprüfung bei der örtlichen Feuerwehr überprüfen zu lassen. Dies ist jedoch verboten, denn damit verstößt die Feuerwehr gegen §3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Genaue Informationen hierzu können hier nachgelesen werden. Es drohen Bußgelder von bis zu 250.000€.
Sie benötigen also einen Fachbetrieb, der die Wartung Ihres Feuerlöschers übernimmt. Diesen finden Sie entweder im Internet oder in den gelben Seiten. Auskunft gibt Ihnen sicherlich auch Ihre örtliche Feuerwehr, welche Firmen in der Nähe Feuerlöscher Prüfungen durchführen. Auch beim bvbf gibt es eine Mitgliederdatenbank: Zur Datenbank

Arbeitsschritte bei der Prüfung eines Aufladefeuerlöschers (Bilder und Textquelle: bvfa)

Gesamtzeit der Instandhaltung in Abhängigkeit von Gerätetyp, Alter und Zustand des Gerätes: 15 – 21 Minuten

Prüfung Aufladelöscher Schritt 1
Allgemeiner Zustand, Sauberkeit und Beschriftung des Feuerlöschers und Kennzeichnung des Behälters kontrollieren.Prüfung Aufladelöscher Schritt 2Löschmittelbehälter vollständig entleeren.
Feuerlöschmittel kontrollieren (Identität,
Beschaffenheit, Weiterverwendbarkeit,
Menge usw.), erforderlichenfalls erneuern.
Prüfung Aufladelöscher Schritt 3Löschmittelbehälter innen und außen auf
sicherheitsrelevante Beschädigungen und
Mängel (Beulen u. Dellen, Korrosion, Gewindeschäden
usw.) überprüfen. Armatur
reinigen und demontieren, anschließend
untersuchen (Gewindeschäden, Risse,
Druckentlastungseinrichtungen usw.).
Prüfung Aufladelöscher Schritt 4Schlauch und ggf. Löschpistole kontrollieren.
Kanäle und Leitungen für Feuerlösch- und
Treibmittel auf freien Durchgang prüfen.
Betätigungseinrichtung und Sicherheitsventil
– wenn vorhanden – auf Funktionstüchtigkeit
kontrollieren.
Prüfung Aufladelöscher Schritt 5CO2-Treibgaspatrone auf Beschädigung
kontrollieren, wiegen, bei Unter- bzw. Überfüllung
austauschen. Armatur montieren
(Dichtringe erneuern), Sicherung plombieren
und Treibgaspatrone anschrauben.
Prüfung Aufladelöscher Schritt 6Funktionsbereitschaft des Feuerlöschers
wiederherstellen. Hierzu Feuerlöschmittel
einfüllen, Armatur einsetzen, Feuerlöscher
verschließen und sichern, Schlauch montieren.
Instandhaltungsnachweis anbringen.
Feuerlöscherhalterung kontrollieren.

Arbeitsschritte bei der Prüfung eines Dauerdrucklöschers (Bilder und Textquelle: bvfa)

Gesamtzeit der Instandhaltung in Abhängigkeit von Gerätetyp, Alter und Zustand des Gerätes: 16 – 22 Minuten

Pruefung_Dauerdruckloescher_01Allgemeiner Zustand, Sauberkeit und Beschriftung des Feuerlöschers und Kennzeichnung des Behälters kontrollieren.Pruefung_Dauerdruckloescher_02Betriebsdruck prüfen und mit dem Gerätemanometer - falls vorhanden vergleichen. Bei Druckverlust den Feuerlöscher öffnen und die komplette Innenprüfung durchführen. Armatur mit Betätigungseinrichtung und Schlauch sowie Feuerlöscherbehälter äußerlich auf Beschädigungen und Mängel untersuchen.
Pruefung_Dauerdruckloescher_03Feuerlöscher druckentlasten, Schlauch abschrauben und Behälter öffnen. Druckbeaufschlagte Teile, Funktionsteile, nach den Herstellerangaben reinigen, prüfen und ggfs. auswechseln. Dichtflächen, Dichtkegel prüfen. Kanäle und Leitungen für Feuerlöschmittel /Treibmittel auf freien Durchgang prüfen.Pruefung_Dauerdruckloescher_04Feuerlöschmittel entnehmen und kontrollieren (Identität, Beschaffenheit, Weiterverwendbarkeit, Menge etc.), erforderlichenfalls erneuern. Vollständig entleerten Behälter außen und innen auf sicherheits-relevante Beschädigungen und Mängel (Beulen und Dellen, Korrosion, Gewindeschäden usw.) untersuchen.
Pruefung_Dauerdruckloescher_05Feuerlöschmittel wieder einfüllen (1), Dichtringe erneuern, Armatur einsetzen, Feuerlöscher verschließen, über Füllanschluss mit Stickstoff beaufschlagen und Betriebsüberdruck wieder herstellen. Anschließend Dichtigkeitskontrolle durchführen. (1) Feuerlöscher unterliegen zusätzlich Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung, siehe Anweisung des Herstellers.Pruefung_Dauerdruckloescher_06Funktionsbereitschaft des Feuerlöschers wieder herstellen. Instandhaltungsnachweis anbringen. Feuerlöscherhalterung kontrollieren.

10 Gedanken zu „Prüfung Feuerlöscher

  • 17. Juni 2019 um 11:28 Uhr
    Permalink

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    bei Ihren Beispielfoto sieht man einen Prüfer der vermutlich gerade eine Prüfplakette nach erfolgter Wartung anbringt. Hierzu möchte ich höflich darauf hinweisen, dass der Feuerlöscher nicht korrekt angebracht ist. Ein Feuerlöscher sollte nach meinem Wissen auf 80-120cm Griffhöhe angebracht werden.
    MFG
    Harald Bauer

    Antworten
    • 17. Juni 2019 um 21:26 Uhr
      Permalink

      Vielen Dank für Ihren Hinweis! Beim verwendeten Foto handelt es sich nur um ein Beispielfoto, dass bei einem Bilddienst zur Verfügung stand. Aber Sie haben vollkommen Recht!

      Antworten
  • 3. August 2019 um 16:46 Uhr
    Permalink

    Eine Nachbarin sagt, die Feuerloscher-Prüfung sei nicht mehr erforderlich. Stimmt das?

    Antworten
    • 3. August 2019 um 22:25 Uhr
      Permalink

      Ihre Nachbarin hat Recht, zumindest im Privatbereich gibt es grundsätzlich keine Feuerlöscher Pflicht. Aber würden Sie Ihr Auto 10 Jahre lange ohne Wartung fahren? Sicherlich nicht… ein Feuerlöscher sollte im Ernstfall sicher funktionieren, daher sollte das Gerät trotzdem regelmäßig geprüft werden.

      Antworten
  • 2. November 2019 um 10:47 Uhr
    Permalink

    Der Artikel enthält einige Fehler:
    – Bei der Prüfung des Aufladelöschers sind Bilder vom Dauerdrucklöscher (keine Druckpatrone, kein Auslöser für die Druckpatrone) verwendet worden
    – Bei der Prüfung des Dauerdrucklöschers sind Bilder vom Aufladelöscher (Druckpatrone, Auslöser) verwendet worden
    – Der Druck beim Aufladelöscher mit innenliegender Patrone wird nicht gemessen, die Patrone wird gewogen und mit dem darauf vermerkten Gewicht verglichen (siehe auch Ihr Bild 5 beimDauerdrucklöscher)
    Bei Dauerdrucklöschern steht der gesamte Feuerlöscher permanent unter Druck, daher auch die Bezeichnung. Der Aufladelöscher wird aus der Druckpatrone aufgeladen. Dazu gibt es einen Auslöser. Alte Aufladelöscher hatten teilweise außenleitende Druckbehälter, teilweise mit Handrad. Häufig haben Aufladelöscher einen Auslöseknopf auf der Oberseite, teilweise auch im Ventil integriert. Nur bei Aufladelöschern habe ich bisher Ventile am Schlauchende gesehen. Dauerdrucklöscher haben nur ein Ventil, in der Regel oben.

    Ich empfehle dringend, den Artikel zu überarbeiten. Wenn möglich mit fachlicher Beratung.

    Antworten
    • 2. November 2019 um 16:46 Uhr
      Permalink

      Hallo Herr Schneider,

      vielen Dank für Ihre Hinweise, da haben Sie natürlich recht. Wir haben den Artikel entsprechend verarbeitet. Hier ging beim Kopieren wohl etwas schief, daher haben die Bilder der Prüfung nicht zum Text gepasst.

      Antworten
  • 3. Februar 2020 um 8:26 Uhr
    Permalink

    Schönen geuten Morgen,

    ich habe mal eine Frage:

    Wenn ich einen Feuerlöscher habe wo kein Instandhaltungsnachweis drauf ist… woran erkenne ich Ihn wann er hergestellt oder geprüft werden muss???

    Mit freundlichen Grüßen

    Benjamin Schnitzler

    Antworten
    • 25. März 2020 um 20:02 Uhr
      Permalink

      Hallo Herr Schnitzler,

      eigentlich sollte sich irgendwo auf dem Gerät auch ein Herstellungsjahr oder die Erstbefüllung befinden. Zumindest ist das so bei den meisten Markenfeuerlöschern. Im Zweifelsfall würde ich das Löschgerät sowieso prüfen lassen, dann sieht der Prüfer sofort, ob alles in Ordnung ist.

      Antworten
  • 16. Juni 2021 um 22:37 Uhr
    Permalink

    Hallo,

    die Herren, die bei uns die Feuerlöscher ihrer 2 Jahres Untersuchung unterzogen haben, haben die Feuerlöscher mit einem Gummihammer abgeklopft. Und auch nicht geöffnet. Ist so eine Ordnungsgemäße Prüfung überhaupt möglich?

    Mit freundlichen Grüßen
    F. Schomacker

    Antworten

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