Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen – schon umgesetzt?

Rauchmelderpflicht in NRW – schon umgesetzt?

Rauchmelderpflicht in NRW
Seit 01.01.2017 besteht in NRW auch für alle Bestandsbauten eine Rauchmelderpflicht. Im Bereich Rauchmelder Test finden Sie empfehlenswerte Rauchmelder.

Sie sind Eigentümer einer Immobilie in Nordrhein-Westfalen? Falls Sie diese Frage mit ja beantworten können und noch nichts von einer Rauchmelderpflicht gehört haben, dann sollten Sie jetzt weiterlesen. Während die Pflicht für einen Neubau bereits seit dem Jahr 2013 besteht, müssen Sie auch alle Bestandsbauten ab dem 01.01.2017 mit einem Rauchmelder ausgestattet haben. Sollten Sie diese Frist noch nicht umgesetzt bzw. vergessen haben, ist schnelles Handeln gefragt. Die gesetzliche Grundlage für die Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen ist im §49 Absatz 7 der Landesbauordnung NRW zu finden:

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31.03.2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31.03.2013 selbst übernommen.

Anzahl der Rauchmelder

Diese können Sie sehr einfach ausrechnen. Sie müssen in jedem Schlaf- und Kinderzimmer einen Rauchmelder anbringen. Zusätzlich in allen Fluren, die als Rettungswege von Aufenthaltsräumen dienen.  Dies ist die Minimalausstattung.
Um einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, sollten Sie jeden Raum in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus mit einem Rauchwarnmelder ausstatten – ausgenommen Räume, in denen viel Staub, Rauch oder Wasserdampf entsteht.

Empfehlenswerte Rauchmelder

Wir haben auf unserer Webseite in unserem Rauchmelder Test verschiedene Rauchmelder getestet und bewertet. Alle Rauchmelder entsprechen den heutigen Standards und sind für die eingeführte Rauchmelderpflicht in NRW uneingeschränkt geeignet. Besonders empfehlen können wir den Testsieger Ei Electronics Ei650, der auch von der Stiftung Warentest zum Testsieger gekürt wurde. Alle Rauchmelder können Sie im Internet bei Amazon bestellen oder über den Fachhandel beziehen.

Zuständigkeit Wartung und Beschaffung und Anbringung

Für den Einkauf und die korrekte Anbringung ist der Eigentümer der Immobilie verantwortlich. Sollten Sie Eigentümer sein, greifen Sie bitte nicht zu minderwertigen Billiggeräten. Sie werden Ihrem Mieter mit ständigen Fehlalarmen des Rauchmelder keine Freude machen und für den Austausch von defekten Rauchmeldern ist der Vermieter zuständig. Im Idealfall entscheiden Sie sich für einen hochwertigen Rauchmelder aus unserem Test, mit einer Lebensdauer von 10 Jahren. Ihr Mieter wird es Ihnen zusätzlich danken, da keine weiteren Kosten für den Batteriewechsel anfallen.

Fazit

Die Rauchmelderpflicht gilt seit dem 01.01.2017 in Nordrhein-Westfalen auch für alle Bestandsbauten. Sollten Sie diese bislang noch nicht umgesetzt haben, empfehlen wir Ihnen baldmöglichst zu handeln. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass selbst genutztes Wohneigentum ebenfalls der Rauchmelderpflicht unterliegt.

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